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   VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15   

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https://dejure.org/2015,45161
VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15 (https://dejure.org/2015,45161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.08.2015 - 8 B 1061/15 (https://dejure.org/2015,45161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 (https://dejure.org/2015,45161)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 5 L 478/15

    Präventive Sicherstellung von inkriminiertem Bargeld

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2015 - 5 L 478/15.F - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.

    Mit Beschluss vom 8. Mai 2015 - 5 L 478/15.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 30. Januar 2015 gegen die an den Beigeladenen zu 1. gerichteten Verfügungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 16. Januar 2015 und vom 19. Januar 2015 wiederhergestellt.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2015 - 5 L 478/15.

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2015 - 5 L 478/15.F - ist zulässig und begründet.

  • VGH Hessen, 30.06.2015 - 8 A 103/15

    Sicherstellung von Fahrzeugen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15
    Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris).

    Das Beschwerdegericht weist darauf hin, dass nach dem 22. Januar 2015 eingetretene Veränderungen der Sachlage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügungen unerheblich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2015 -8 A 103/15-juris).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2015 - 8 B 1061/15
    Der im Rahmen des § 40 Nr. 4 HSOG anzustellenden Gefahrenverdachtsprognose müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juni 1999-1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 -, BVerfGE 100, 313, 395).
  • VGH Hessen, 25.04.2018 - 8 B 538/18

    Präventive Anschluss-Sicherstellung

    Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris Rdnr. 19; Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 26).

    Der im Rahmen des § 40 Nr. 4 HSOG anzustellenden Gefahrenverdachtsprognose müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen (Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 29).

  • VGH Hessen, 23.06.2017 - 8 D 2714/16
    Vor diesem Hintergrund besteht kein Bedürfnis, den Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung als Dauerverwaltungsakt abweichend vom im Gefahrenabwehrrecht allgemein geltenden Beurteilungszeitpunkt der Vornahme der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen (Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris Rdnr. 19; Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 - juris Rdnr. 26).

    Der im Rahmen des § 40 Nr. 4 HSOGanzustellenden Gefahrenverdachtsprognose müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen (Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 8 B 1061/15 -, juris Rdnr. 29).

  • VG Wiesbaden, 06.06.2016 - 2 L 431/16

    Während eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist neben den

    In seinem Beschluss vom 13.08.2015 - 8 B 1061/15 -, juris, heißt es diesbezüglich:.
  • VG Kassel, 12.10.2016 - 2 K 307/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld

    Der im Rahmen des § 40 Nr. 4 HSOG anzustellenden Gefahrenverdachtsprognose müssen konkrete, nachvollziehbare und im gewissen Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis zugrunde liegen (so auch: Hess. VGH, Beschluss v. 13.08.2015 - 8 B 1061/15 -, juris, m.w.N.).
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